Ethik und Verhaltenskodex

Zusätzlich zum nachfolgenden Unternehmens- und IT-Beraterkodex unterwirft sich Averell Consulting dem noch strengeren Kodex der Arbeitsgemeinschaft proEthik.

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Der Ethik- u. Verhaltenskodex für Mitglieder des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie umfasst die folgenden elf Leitsätze:

  • Ein Unternehmens- oder IT-Berater der sich diesem Ehrenkodex unterwirft, ist verpflichtet, seinen Klienten mit Eifer und Gewissenhaftigkeit zu beraten und die Interessen des Klienten vor die eigenen zu stellen. Die Beratung hat dem langfristigen Nutzen des Klienten zu dienen, nach dem neuesten Stand des Wissens zu erfolgen, sowie auf die Situation und die Umfeldbedingungen des Klienten abgestimmt zu sein.
  • Der Unternehmens- oder IT-Berater ist befugt und verpflichtet, alles was er zur kompetenten und effizienten Beratung des Klienten für richtig hält, zu tun, sofern dies mit seinem Auftrag, den Gesetzen und seinem Gewissen vereinbar ist. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, einen Auftrag nur dann zu übernehmen, wenn geeignetes eigenes oder fremdes Personal für die professionelle Umsetzung des Auftrags auf hohem Niveau zur Verfügung steht.
  • Der Unternehmens- oder IT-Berater und sein Personal sind zur Verschwiegenheit über anvertraute Angelegenheiten und sonstige ihnen bekannt gewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Klienten liegt, verpflichtet.
  • Der Unternehmens- oder IT-Berater hat in Fällen persönlicher Befangenheit, die seine Objektivität bei der Beratung entweder von vornherein oder künftig beeinflussen könnte, den Auftrag abzulehnen. Im Zweifelsfall hat er seinen Klienten über die Gefahr der Befangenheit zu informieren und dessen Entscheidung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit vorbehaltlos zu akzeptieren.
  • Zwischen dem Unternehmens- oder IT-Berater und seinem Klienten ist ein Vertrag zu errichten, der den Vertragsgegenstand, einen Leistungskatalog und die Zahlungsbedingungen zu enthalten hat.
  • Während der Dauer eines Auftrags hat der Unternehmens- oder IT-Berater eng mit seinem Auftraggeber zusammenzuarbeiten; bezüglich aller auftretenden wichtigen Umstände trifft ihn seine Aufklärungs- und Warnpflicht.
  • Von Beginn des Vertragsverhältnisses bis zu einem Jahr nach Beendigung desselben, ist der Unternehmens- oder IT-Berater nicht berechtigt, Mitarbeiter seines Klienten in seinem Unternehmen zu beschäftigen oder sie abzuwerben.
  • Obwohl Unternehmens- oder IT-Berater miteinander im Wettbewerb stehen, haben sie einander zu respektieren und Handlungen oder Äußerungen zu unterlassen, die ihre Mitbewerber diskreditieren.
  • Arbeiten zwei oder mehrere Unternehmens- oder IT-Berater für denselben Auftraggeber am selben Projekt, haben sie die Zusammenarbeit vor gegenseitige Kritik zu stellen. Arbeiten zwei oder mehrere Unternehmens- oder IT-Berater gleichzeitig für denselben Auftraggeber, jedoch an unterschiedlichen Projekten, haben sie eine Abgrenzung ihrer Tätigkeitsfelder festzulegen und in übergreifenden Bereichen akkordierte Empfehlungen abzugeben. Ist dabei keine Einigkeit zu erzielen, ist dies dem Klienten begründet mitzuteilen.
  • Die Beaufsichtigung oder Beurteilung eines Unternehmens- oder IT-Beraters durch einen anderen, darf nur nach vorheriger Information des zu beaufsichtigenden bzw. zu beurteilenden Unternehmers erfolgen. Der beobachtende Unternehmens- oder IT-Berater hat mit dem anderen Unternehmer zu kooperieren und sich über die Hintergründe von dessen Empfehlung und Schlussfolgerung zu informieren.